Einwendungen gegen die Person von Schiedsrichtern mit Rückbindung an die Arbeitsweise von Schiedssenaten
pages 249 - 266
ABSTRACT:

Der Aufsatz setzt sich mit den externen und internen Zusammenhängen von Einwendungen gegen die Person von Schiedsrichtern auseinander. Bei einer solchen Einwendung kann die fortgesetzte Fähigkeit des Schiedssenats zu seiner berufenen Tätigkeit von äußeren Faktoren abhängig sein, wie z. B. der Entscheidung eines staatlichen (allgemeinen) Gerichts, falls die Entscheidung über den Ausschluss des Schiedsrichters in dessen Zuständigkeitsbereich fällt. Dies gilt insbesondere dort, wo die nationalen Regelungen die grundlegende Vorgabe des UNCITRAL-Mustergesetzes über das internationale Schiedsverfahren in Handelssachen übernommen haben.

Diese Fragen sind, was die interne Arbeitsweise des Schiedsgerichts anbelangt, weniger kompliziert, solange über die Einwendung eine außenstehende Stelle entscheidet. Diese Lösung wurde von führenden ständigen Schiedsgerichten wie etwa ICC ICAC, LCIA, VIAC und SCC übernommen. Dort jedoch, wo die Kompetenz zur Entscheidung über die Einwendung beim Schiedssenat selbst liegt, kann seine Entscheidung zu einem Zerwürfnis unter den Beisitzenden führen, zumal dann, wenn die Einwendung nicht einstimmig abgewiesen wurde. Ungeachtet des Gerichts bzw. der Stelle, die über die Einwendung zu entscheiden hat, kann deren Abweisung außerdem zu einer Polarisierung der Beziehungen zwischen der einwendenden Partei und dem Schiedsrichter führen, gegen den die Einwendung gerichtet war. Wird der Einwendung hingegen entsprochen, so wird damit womöglich das Vertrauen derjenigen Partei untergraben, die den ausgeschlossenen Schiedsrichter ernannt hatte.

Als Beispiel dafür, wie die Einwendung gegen die Person eines Schiedsrichters zu Funktionsstörungen führen kann und wie derartige Situationen gelöst werden können, führt der Beitrag ein Schiedsverfahren vor dem ICC und die Entscheidung 11/2009 des Obersten Gerichtshofs Griechenlands in Sachen Vollstreckung des Schiedsspruchs an.

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