Der Ausschluss von Schiedsrichtern im institutionellen Schiedsverfahren und im Ad-hoc-Schiedsverfahren, unter Betonung der Neuregelung in der überarbeiteten UNCITRAL-Ordnung
pages 267 - 286
ABSTRACT:

Beim Ausschluss von Schiedsrichtern kommt es darauf an, ob dieser im Rahmen eines Ad-hoc-Schiedsverfahrens oder eines institutionellen Schiedsverfahrens ausgeschlossen wird. Im letzteren Fall wird der Ausschluss von der Schiedsinstitution gemäß deren eigenen Regeln vorgenommen. Bei einem Ausschluss eines Schiedsrichters im Ad-hoc-Schiedsverfahren ist der Ausschluss aber primär Sache der Vereinbarung zwischen den Parteien. Falls diese zu keinem Konsens gelangen, werden sie gemäß lex arbitri an die allgemeinen Gerichte verwiesen, die hier in einer Helferrolle innerhalb des Schiedsverfahrens fungieren. 

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